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– Kalibrierblog

Entscheidungsregeln auch bei akkreditierten Kalibrierungen möglich

Richtlinien und Normen wie z. B. die IATF 16949 erfordern zunehmend die Umsetzung einer DAkkS-Kalibrierung. Die aktuelle DIN EN ISO/IEC 17025 erlaubt es, dass die Kalibrierlaboratorien die akkreditierte Kalibrierung so bewerten, wie Kunden es für Ihr Unternehmen als sinnvoll erachten

Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kunde und Kalibrierlabor zur Anwendung von Entscheidungsregeln notwendig. Diese muss beim Kalibrierlabor und beim Kunden archiviert werden. Perschmann Calibration bietet seinen Kunden die Möglichkeit, jeweils eine Entscheidungsregel für Werks- und eine (ggf. andere) Entscheidungsregel für DAkkS-Kalibrierungen festzulegen. Dies geschieht einmalig in schriftlicher Form mit einem Formular, das sowohl bei Perschmann Calibration als auch beim Kunden archiviert wird und dann im Audit bei Bedarf jederzeit vorgelegt werden kann.

Hier finden Sie die Entscheidungsregeln, eine kurze Erklärung zur Bedeutung der Farben und der Lage der Messpunkte sowie der Bewertung. Der große Unterschied bei den Entscheidungsregeln liegt im Umgang mit der Bewertung der Messpunkte, die im Unsicherheitsintervall liegen. Zusätzlich unterscheiden sich die Regeln bei der Wahrscheinlichkeit, dass ein Messmittel falsch bewertet wird. Das Risiko einer falschen Bewertung wird hier detailliert erklärt: Risikobewertung und Nutzung von Entscheidungsregeln.

In unserem Downloadbereich finden Sie sowohl das Formular, als auch das erklärende PDF zum komfortablen Download. In dem Bereich Kalibrierschein können Sie ebenfalls detailliert alle wichtigen Informationen zu diesem Thema  auf einen Blick einsehen.